deutschenglish

Grundsatz Reha vor Pflege...

...wird von Krankenkassen aus Kostengründen hintergangen. Rationierung im Gesundheitswesen ist entgegen der Beteuerungen der Bundesregierung längst Realität in unserem Land, vor allem bei älteren Menschen. Das gibt Dr. Heinz L. Unger, Chefarzt des Geriatrischen Zentrums im Kreis Ahrweiler in einer Pressemitteilung zu bedenken.

Seit Herbst letzten Jahres sei vor allem in Rheinland-Pfalz, aber auch in einigen anderen Bundesländern zu beobachten, dass in großem Umfang medizinisch notwendige neurologische und geriatrische Rehabilitationsleistungen für ältere Menschen abgelehnt werden. Gerade angesichts der demografischen Herausforderung werde nicht nachhaltig daran gearbeitet, die Zahl der Pflegebedürftigen klein zu halten (Reha vor Pflege, SGB XI, §31), sondern notwendige Rehamaßnahmen für ältere Menschen werden von den Krankenkassen verweigert oder in billige, für alte Menschen nicht qualifizierte, heimatferne Einrichtungen umgelenkt, auch wenn im Informationsblatt der Bundesregierung formuliert ist, dass „die Genehmigung sinnvoller Reha-Maßnahmen nicht länger im Ermessen der Krankenkasse liegt“ und die Rehabilitation gerade auch älterer Menschen im GKV-WSG als Pflichtleistung der Kasse verankert wurde, die gar nicht abgelehnt werden darf.


Die Zeitdauer bis zur Bearbeitung vorliegender Reha-Anträge sei oft unverhältnismäßig lang, obwohl laut Gesetzgeber nur noch stichprobenartig geprüft werden darf. Die bürokratischen Hürden und die von den Kassen nachgeforderten Zusatzinformationen uferten aus und zermürbten die Antragsteller. Den Angehörigen werde kassenseitig meist mitgeteilt, dass ein Widerspruch zwar möglich sei, aber mehrere Wochen Bearbeitungszeit erfordere und letztlich sinnlos sei. Bei Einschaltung eines Anwaltes läge die Kostenzusage innerhalb weniger Tage vor. Aber die alten Menschen hätten nur selten den Mut, sich einen Anwalt zu nehmen und ihre Ansprüche einzuklagen, so dass die Rechnung der Kassen aufgehe.

Das Recht auf eine angemessene Behandlung und Rehabilitation älterer Menschen sei aber ein justiziabler Leistungsanspruch, der vor jedem Sozialgericht eingeklagt werden kann, um jedem betagten Mitbürger ein selbstbestimmtes Leben im Alter und die zugesicherte Teilhabe sowie die Vermeidung oder Verminderung von Pflegebedürftigkeit zu ermöglichen.

 

Quelle: Dr. Heinz L. Unger
Facharzt für Neurologie – Geriatrie
Chefarzt des Geriatrischen Zentrums im Kreis Ahrweiler

Service
Zu den VideosZum Rampenfinder
Aktuelles
Kat:

Händlernachweis eingerichtet

Finden Sie den Fachhändler in Ihrer Nähe. Ort oder PLZ eingeben und anzeigen...


Kat:

Hessen verdoppelt Mittel für behindertengerechten Wohnungsumbau.

Wiesbaden (kobinet) Nach Angaben des Hessischen Wirtschaftsministers Alois...


Kat:

Grundsatz Reha vor Pflege...

...wird von Krankenkassen aus Kostengründen hintergangen. Rationierung im...


zum Archiv ->